Wie verfasse ich ein Testament?

Ein Letzter Wille regelt unmissverständlich den eigenen Nachlass. Wenn kein Testament vorliegt, greift in Deutschland das Erbrecht, das den Nachlass zu gleichen Teilen unter Nachkommen und Ehepartnern aufteilt. Oft mag es ausreichen, sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. Wenn Sie aber genauere Vorstellungen haben, wem Sie etwas hinterlassen möchten, dann sollten Sie es in einem Testament genau definieren. Besonders wenn Vermögen, Immobilien oder andere Wertgegenstände existieren, empfiehlt sich der Gang zum Notar oder Fachanwalt für Erbrecht, um einen rechtlich bindenden Letzten Willen zu verfassen.

Informationen des Bundesministeriums für Justiz zum Erbrecht: