Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, sollten Sie selbst nicht mehr imstande sein, darüber zu entscheiden. Sie bestimmen z. B., ob Sie künstlich beatmet oder ernährt, ob Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet oder ob ab einem bestimmten Zustand lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen. Damit eine Patientenverfügung rechtliche Gültigkeit hat, muss eine bestimmte Form gewahrt werden. Es empfiehlt sich darum, bei einem Rechtsanwalt oder Notar fachlichen Rat einzuholen.

Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur Patientenverfügung und Vorlage zur Erstellung: