Versorgungsvollmacht

Wenn Sie in eine Situation kommen, in der Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können, wird für Sie ein sogenannter Betreuer vom Gericht bestellt. Um Missbrauch finanzieller oder anderer Natur zu verhindern, bestellt das Gericht häufig nicht die nächsten Verwandten, sondern einen gesetzlichen Betreuer. Für viele Menschen ist die Vorstellung, von einem völlig Fremden betreut zu werden, traumatisch. Um dies zu verhindern, sollten Sie rechtzeitig eine Versorgungsvollmacht unterzeichnen, in der Sie selbst bestimmen, wer für Sie als Betreuer eingesetzt wird. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann Sie hierzu fachlich beraten.