Was tun im Trauerfall?
Trotz des Schocks und der Trauer, die jeden Sterbefall begleiten, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie ergreifen müssen, wenn Sie einen Menschen verlieren. Wenn sich der Verstorbene zu Hause befindet, rufen Sie zuerst einen Arzt, z. B. den Hausarzt oder einen Bereitschaftsarzt. Nur ein Arzt kann den Tod einwandfrei feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Dafür werden der Personalausweis und die Krankenkassenkarte des Verstorbenen benötigt. Wenn der Verstorbene in einem Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt, übernimmt das Personal diese Schritte für Sie.
Verständigen Sie als Nächstes den Bestatter Ihres Vertrauens. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, welche Art der Bestattung infrage kommt und mit welchen Ritualen und Gestaltungselementen eine Trauerfeier stattfinden soll.
Damit wir die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen können, benötigen wir die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Verstorbenen. Bei Verheirateten brauchen wir zudem die Heiratsurkunde und bei Eheschließung nach 1958 auch einen Auszug aus dem Familienbuch. Bei Geschiedenen wird das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Ist der Verstorbene kein deutscher Staatsbürger oder wurde er im Laufe seines Lebens eingebürgert, müssen Urkunden im Original und in der Übersetzung vorliegen, zudem brauchen wir die Einbürgerungsurkunde bzw. den Registrierschein.
Damit wir den Verstorbenen auch bei Behörden und Dienstleistern abmelden können, z. B. bei der Rentenkasse oder bei Versicherungen, ist eine Liste mit allen Adressen und Vertrags- bzw. Mitgliedsnummern hilfreich.
Dem Leben einen würdigen Abschluß geben.