Grabarten
Wahlgrab
Ein Wahlgrab auf einem Friedhof ist frei wählbar und als Einzel-, Doppel- oder Familiengrab verfügbar. Es kann nach Ablauf der gesetzlichen Liegefrist nach Bedarf immer wieder verlängert und darf frei gestaltet werden.
Ein Wahlgrab auf einem Friedhof ist frei wählbar und als Einzel-, Doppel- oder Familiengrab verfügbar. Es kann nach Ablauf der gesetzlichen Liegefrist nach Bedarf immer wieder verlängert und darf frei gestaltet werden.
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und ist immer ein Einzelgrab. Nach der gesetzlichen Liegefrist ist eine Verlängerung nicht möglich, das Grab kann jedoch in diesem Zeitraum frei gestaltet werden.
Ein Rasengrab ist besonders pflegeleicht, da es entweder von der Friedhofsverwaltung mit Rasen oder von einer beauftragten Gärtnerei anderweitig bepflanzt wird. In allen anderen Punkten ähnelt es dem Reihengrab.
Wenn ein Verstorbener in einem anonymen Grab bestattet wird, so ist dieses nicht gekennzeichnet und damit kein individueller Ort des Gedenkens für die Hinterbliebenen gegeben.
Ein Naturgrab, z. B. in einem Wald, befindet sich am Fuß eines Baumes oder an einem anderen schönen Platz in der Natur. Es kann mit einem kleinen Schild gekennzeichnet werden oder anonym bleiben. Den Hinterbliebenen ist es als Ort des Erinnerns wie ein Grab auf dem Friedhof zugänglich.